Elisabeth Graf als Sachverständige zu Wahlen mit 16 im Landtag NRW
- News
- Institut

Elisabeth Graf wurde um eine schriftliche Stellungnahme zum überparteilichen Gesetzesentwurf zur Änderung der Verfassung, um das Wahlalter bei Landtagswahlen in NRW auf 16 Jahre zu senken, gebeten. Am 13.11.2025 fand die Anhörung dazu statt. In der Stellungnahme berichtet sie über Forschungsergebnisse zu Unterschieden zwischen jüngeren und älteren Erstwähler*innen, Erkenntnisse zu langfristigen Effekten einer Wahlberechtigung im Jugendalter und inwiefern die Wahlaltersenkung für die Politische Bildung aus bildungspsychologischer Perspektive eine Rolle spielt. So konnten Studien aus Österreich kaum nennenswerte Unterschiede zwischen jüngere Wähler*innen (im Alter von 16-17 Jahren) und älteren Erstwähler*innen finden. Während also mit hinreichender Kompetenz zur Wahlbeteiligung auszugehen ist, sind Ergebnisse zu langfristigen Auswirkungen gemischt. So konnten in ihrer Forschung keine großen positive, aber auch keine großen negative Effekte auf die Wahlbeteiligung, das politische Wissen, Effektivitätsgefühl und Polarisierung gefunden werden. Die Politische Bildung könnte aber durch eine stärkere unmittelbare Relevanz und Anerkennung der Perspektiven Jugendlicher von einer Wahlaltersenkung profitieren.
Weitere Informationen: Link zur Ausschusssitzung | Beitrag Elisabeth Graf ab 33:17





